AGB´S und Beratungsvertrag

AGB´S und Beratungsvertrag

Martina Backhausen Diaetologin und ernährungsmedizinische Beraterin

Diätpraxis Rahlgasse 1/12, 1060 Wien

schließt einen Beratungsvertrag mit dem Kunden; Dieser sieht so aus:

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Inanspruchnahme einer diätologischen Beratung. Diese inkludiert die im Infoblatt „Beratungshonorar und Leistungskatalog (O Erstinfo) “ angeführten Leistungen so weit im Erstgespräch nicht anders vereinbart.

2. Leistungsumfang

Der Kunde erwirbt gegen Bezahlung das Recht auf die Inanspruchnahme der Leistungen wie im 0 Erstinfo „Beratungshonorar und Leistungskatalog“ angeführt. Leistungsumfang, Therapiedauer, Terminplanung und

Therapiekosten wurden im Erstgespräch mit dem Kunden besprochen. Die betreuende Diaetoloin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Leistungen. Eine Änderung der vereinbarten Leistungen ist in beiderseitigem Einverständnis jederzeit möglich, insbesondere dann, wenn diese zum Erreichen des vereinbarten Zieles beiträgt.

3. Dauer

Die Dauer wird individuell mit dem Kunden festgelegt.

4. Ziel

Das Kundenziel wird wie folgt definiert:

   
Definition Kundenziel

5. Honorar

Das Honorar setzt sich wie im Infoblatt „Beratungshonorar und Leistungskatalog“ beschrieben zusammen und beträgt   € (wird eingesetzt)

6. Bezahlung

Das vereinbarte Honorar muss vor Beginn der ersten Beratung auf das angegebene Konto eingegangen sein.

7. Terminabsage

Für einen nicht 24 Stunden zuvor abgesagten Termin wird für den jeweiligen Termin das ansonsten fällige Honorar verrechnet.

8. Beendigung

Die beratende Diaetologin behält sich vor, bei Nichtbegleichung des vereinbarten Honorars vom Vertrag zurückzutreten. Zudem ist das Ärztezentrum berechtigt, das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen (Rufschädigung, etc.) einseitig aufzulösen. Eine Vertragsauflösung seitens des Kunden vor dem vereinbarten Vertragsende ist nur dann möglich, wenn hierzu ein triftiger Grund vorliegt, der eine sinnvolle Therapie laut Meinung des beratenden Diaetologen nicht mehr möglich macht. Triftige Gründe sind z.B. ein mehrmonatiger ununterbrochener Auslandsaufenthalt, Verzug des Behandelten, Krankheit des Behandelten, sonstige medizinisch relevante Gründe, etc. In diesem Fall erlöschen sämtliche gegenseitige Leistungsansprüche.

Sind bei Vertragsunterzeichnung Gründe bekannt, die eine sinnvolle Therapie im Sinne des Diaetologen nicht ermöglichen, so besteht keine Zahlungsrückerstattung, wenn diese verschwiegen werden.

9. Meldepflicht

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche therapierelevante Angaben wie physischer und psychischer Zustand, Krankheiten, Beschwerden, Stoffwechselerkrankungen, Essgewohnheiten, etc. wahrheitsgetreu wiederzugeben bzw. nicht zu verschweigen. Jegliche medizinischen und körperlichen Veränderungen, die für die Ernährungsberatung relevant sind, sollten zeitgerecht mitgeteilt werden.

Laut dem MTD (medizinischen-technischen Dienste) Gesetz §2 (4) darf eine Ernährungsberatung nur nach ärztlicher Anordnung erfolgen. Diaetologen sind gesetzlich verpflichtet, die Beratung dem Internisten oder Hausarzt des Kunden mitzuteilen. Details zur Beratung (z.B. Essverhalten, Abnehmerfolg, usw.) werden dem Hausarzt des Kunden nur mit dem Einverständnis des Kunden weitergegeben.

10. Datenerfassung

Es werden personenbezogene Daten (Art 4 Z 1) und Gesundheitsdaten (Art 4 Z 15) erfasst und gespeichert.

Dabei gelten die Bestimmungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt

oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu eine m oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Gesundheitsdaten sind

personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.

Ihre personenbezogenen und sensiblen Daten (Gesundheitsdaten) werden von mir erfasst und in einer separaten sowie verschlüsselten Datenbank gespeichert. Zugriff auf Ihre Daten hat ausschließlich Martina Backhausen. Es erfolgt keine Weiterleitung oder Veräußerung sämtlicher Daten an Dritte und keine automatisierte Verarbeitung der sensiblen Daten.

Einige Daten wie z.B. Ihre Antworten des Fragebogens am Beginn, die

aufgeschriebenen Ziele werden ausschließlich beratungsnah verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Weitergabe

Es ist dem Kunden nicht erlaubt, ausgehändigte Unterlagen für die eigenmächtige Tätigkeit der Ernährungsberatung oder ernährungsmedizinischen Beratung selber zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben.

11. Verschwiegenheitspflicht

Diaetologen unterliegen laut dem MTD-Gesetz der Verschwiegenheitspflicht. Alle Angaben des Kunden sowie sämtliche Therapiedaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

12. Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Es gilt die berufsrechtliche Dokumentationspflicht i.V.m. der Aufbewahrungsfrist (§ 11a) Abs. 3 MTD-Gesetz)

von mindestens 10 Jahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie insbes. die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 7 Jahren. Weiters ist es zulässig, die Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren, woraus sich die zulässige Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren ergibt. Dem Kunden wird jederzeit die Einsicht in die eigenen festgehaltenen Daten gewährt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass an den vom Kunden angegeben zuständigen Arzt eine Verständigung und Einverständniserklärung gesendet wird.

13. Unterlagen

Die beim Beratungsgespräch mitgegebenen oder versandten Unterlagen gelten als Vertragsteil.

Der Beratungsvertrag wird von mir als Diätologin und vom Patienten am Beginn unterschrieben;

Hier geht es zu den Datenschutzbestimmungen!