Sie können gleich hier eine Reservierungsanfrage senden, wenn Sie
einen ONLINE-Termin möchten
– reservieren Sie bitte mit diesem Terminreservierungtool:
Gut zu wissen:
Online stehen Ihnen viel mehr Termine zur Verfügung, zu etlichen Abendstunden und auch am Wochenende, also nicht nur jene, die hier im Kalender ersichtlich sind. Die ONLINE-Beratungsmöglichkeit ist besonders wertvoll, wenn es Ihnen nicht gut geht oder die Zeit sehr knapp ist – so können Sie einen Termin wahrnehmen ohne Anreise, wo auch immer Sie sich gerade aufhalten.
Ich schätze es auch, dass ONLINE sich auch die Möglichkeit ergibt – Lebensmittel einfach in die Kamera zu halten und so gleich zu besprechen. Nach jeder – ich nenne die diätlogischen Gespräche – Einheit, erhalten Sie einen Diätbaustein. Das heißt mit kleinen Aufgaben und einem klarem Fokus auf Ihr Ziel sind die Einheiten auf Sie zugeschnitten.
Terminsonderwünsche
Ist kein für Sie passender Termin dabei, schicken Sie drei Wunschtermine, ich bin mir fast sicher, dass ich einen davon, möglich machen kann!
Wichtig zu wissen vor einem ERST-Beratungstermin
Ärztliche Verordnung
Für Ihre Diätologische Beratung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese haben Sie vielleicht schon von einem Arzt/einer Ärztin Ihres Vertrauens der/die zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist, erhalten.
Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten.
Befunde
Um eine fachgerechte Beratung zu gewährleisten, ersuche ich Sie, zum 1. Termin alle relevanten Befunde sowie – wenn vorhanden – ein aktuelles Blutbild mitzubringen.
Verrechnung
Das Beratungshonorar basiert auf den Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätologen Österreichs.
Kostenrückerstattung
Leider sieht derzeit die österreichische Gesundheitskasse keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor. Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulantem Tarif zahlt die Versicherung meist das gesamte Beratungshonorar. Reichen Sie dazu die Honorarnote und die Verordnung bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein. Bei Selbstständigen kann eine nachträgliche Einreichung bzw. eine Einlösung des Gesundheitshunderters bei der SVA möglich sein.
Zahlungsmodus
Im Zuge der diätologischen Beratung, grundsätzlich mit dem Beginn, wird eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Beratungseinheiten (1, 3 oder 5 Einheiten) ausgestellt.
Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Honorarnote zu entnehmen. Die Honorarnote kann in bar oder mittels Banküberweisung beglichen werden.
Der Erstkontakt ist kostenlos und unverbindlich; Durch gegenseitiges Kennenlernen finden wir heraus, welche Ziele und Erwartungen Sie haben und wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Das heißt bei einer gründlichen Anamnese schaffe ich mir einen Überblick über Ihre Essgewohnheiten und Ihren Lebensstil. Diese Angaben und oft nachgereichte Ess- und Beschwerdeprotokolle analysiere ich vor der Erstellung des ersten Diätbausteins.
Therapie
Beim Ersttermin nehme ich mir 45 Minuten für Sie Zeit um mich – nach einer BIA-Messung (Körperzusammensetzungsmessung) – Ihrem IST-Zustand aber auch Ihren Erwartungen und Zielen zu widmen. Ich skizziere kurz, wie ich mir Ihren Essbaustein, der nicht nur zu Ihnen sondern auch in Ihren Alltag passt, ausschauen könnte und setze dies dann in einem „Diätbaustein“ – ein Schriftstück, das ich Ihnen via Downloadlink zukommen lasse, um den ersten Schritt zur Veränderung zu setzen. Dies geschieht erst dann, wenn Sie einen schriftlichen Auftrag – also per Mail oder SMS erteilen – wo Sie auch mitteilen, ob Sie 1 Diätbaustein oder ein 3er oder 5er Package haben möchten.
Anschließend vereinbaren wir den nächsten Termin (ich empfehle einen 2 – 3 Wochenrhythmus) um die Fortschritte, Herausforderungen und Erfolge zu besprechen, neue Motivation zu bekommen und dran zu bleiben.