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Termine
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FAQ´s
Absage
Sollten sie ihren Beratungstermin nicht wahrnehmen können, bitte ich sie um eine rechtzeitige Absage bis spätestens 24 Stunden zuvor; telefonisch oder per E-Mail, per SMS oder via telegram;
Bitte haben Sie Verständnis, dass zu spät, also kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.
Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich refundieren leider die Diätberatung nicht;
Private Zusatzversicherungen:
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und den Überweisungs- oder Verordnungsschein Ihres Hausarztes/Internisten/Kinderarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.
Gesundheitshunderter für selbstständige Unternehmer:
Sie erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA der gewerbl. Wirtschaft € 100,00, u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie auf der SVA-Website.